Produktanalytik

Die Eurofins Umwelt Ost GmbH bietet Ihnen eine Vielzahl von Analysen an Produkten, von zerstörungsfreien physikalischen Prüfungen bis zu detaillierten chemischen Analysen verschiedenster Schadstoffe.

Alle Produkte, die aus Roh- und Grundstoffen hergestellt und in den Handel gebracht werden (technische Arbeitsmittel, Verbraucherprodukte, Verpackungen, Spielzeug) müssen gesetzliche Anforderungen zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefährdung einhalten. Darüber hinaus müssen Regelungen zur Schadstofffreiheit von Produkten bei einer künftigen Entsorgung beachtet werden.


Produkte mit Lebensmittel- oder Hautkontakt
z.B. Verpackungen, Haushaltsgeräte, Werkzeuggriffe, Handschuhe, Spielzeug

Weichmacher (Phthalate) in Verpackungen
Fünf der wichtigsten und häufig noch eingesetzten Weichmacher aus der Gruppe der Phthalsäureester sind in Verpackungen von Lebensmitteln und Haushaltsgeräteteilen, die direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben, unerwünscht. In der Richtlinie 2007/19/EG der Kommission vom 30. März 2007 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wurden deshalb Beschränkungen für Phthalate und andere Weichmacher festgelegt, die ausdrücklich auch für Deckeldichtungen gelten.

Nonylphenole und Nonylphenolethoxylate als Ausgangsstoff zur Herstellung von nichtionischen Tensiden mit hormonaktiver, östrogener Wirkung auf Wasserorganismen.

Bisphenol A ist Ausgangsstoff zur Herstellung von Polycarbonaten. Bis 2006 galt ein Grenzwert von 10 µg pro kg Körpergewicht und Tag für die maximal aufgenommene Menge pro Tag. Aufgrund bisher noch nicht veröffentlichter Studien, nach denen auch höhere Dosen unbedenklich sein sollen, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit den Grenzwert auf 50 µg/kg pro Tag angehoben, entsprechend einem spezifischen Migrationswert von 3mg/kg. Der Migrationswert lag gemäß der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) von 1992 bei 0,6 mg pro kg Lebensmittel. Er legt fest, wie viel Bisphenol A ein Lebensmittel durch den Kontakt mit der Verpackung aufnehmen darf.

Schwermetalle nach Verpackungsverordnung auf verschiedene Elemente in Verpackungen, z.B. dürfen nach §13 VerpackV dürfen Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI kumulativ 100 Milligramm / kg Verpackung nicht überschritten werden.


PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
Die Hauptursachen für PAK-Kontaminationen in Materialien sind die Verwendung von:
- PAK-kontaminierten Weichmacherölen in Gummi und flexiblen Kunststoffen (Weichkunststoffen)
- PAK-kontaminiertem Ruß als Schwarzpigment in Gummi, Kunststoffen und Lacken
PAK-Kontaminationen waren bisher nicht nur in Gummi, sondern auch in verschiedenen Kunststoffarten, wie z. B. ABS, PP und verschiedenen Lacken/Beschichtungen sowie als Zusätze in Naturmaterialien nachweisbar.

Spielzeug und Babyartikel
Spielzeug muss gemäß der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV) den Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 88/378/EWG entsprechen. Hierzu zählt eine gesundheitliche Unbedenklichkeit, wenn Spielzeug verschluckt oder eingeatmet wird oder mit der Haut oder den Schleimhäuten in Berührung kommt. Durch Migrationsverfahren wird die vom Spielzeug ausgehende Abgabe von Elementen und chemischen Lösemittelresten geprüft. Spielzeug, welches von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen werden kann, durfte bisher gemäß Bedarfsgegenstände-Verordnung die als Weichmacher eingesetzten Phthalsäureester (Phthalate) in einer Konzentration von höchstens 0,1 % enthalten. Spielzeug aus Holz wird unter anderem auf die Abgabe von Formaldehyd untersucht.

Auch andere Babyartikel wie Wickeltischauflagen, Toilettensitzverkleinerungen, bestimmte Teile von Kindersitzen oder Regenverdecke für Kinderwagen werden zum Teil aus Weich-Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt. Zur Erzielung der typischen Eigenschaften von Weich-PVC werden bei dessen Herstellung sogenannte Weichmacher eingesetzt. Einige dieser Phthalate sind aus toxikologischer Sicht insbesondere für Kinder als kritisch anzusehen. Daher dürfen seit 15.Januar 2007 bestimmte Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln nur noch in einem Gehalt von bis zu maximal 0,1 Gewichtsprozent enthalten sein.

Nickellässigkeit von Bedarfsgegenständen
Unterschiedlicher Modeschmuck wie Ohrringe, Halsketten, Armreife, aber auch metallische Anteile von Bekleidung, die nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Berührung kommen wie zum Beispiel Innenseiten von Nieten und Jeansknöpfen und auch mit Lebensmitteln in Kontakt kommende Kochtöpfe werden auf die Abgabe von Nickel untersucht. In der Bedarfsgegenständeverordnung werden Höchstmengen für die Nickelabgabe festgelegt.


Produkte im Hinblick auf künftige Entsorgung

Untersuchungen nach EU-Direktive 2002/95/EC (RoHS-Richtlinie)

Die Verwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom-VI und Polybromierten Flammschutzmitteln (PBB+PBDE) ist in elektrischen und elektronischen Geräten und deren Bauteilen limitiert. Die Gehalte können durch einfache und schnelle Analytik nachgewiesen werden. Das Gesamtprodukt kann bei Einhaltung der Grenzwerte von Eurofins Umwelt Ost zertifiziert werden.


Brennstoffe

flüssige Brennstoffe
Bioethanol, FAME, Lampenöle, Pflanzen- und Mineralöle

feste Brennstoffe
Braun- und Steinkohle, Koks, Holzkohle, Grillkohle, Holzpellets, Briketts, Ersatzbrennstoffe und Anzündhilfen